Vorbereitung des Aufenthalts

Versicherungen

Wer einen Forschungsaufenthalt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses verbringt, unterliegt der Sozialversicherungspflicht. Zur Sozialversicherung gehören die Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dies sind also Pflichtversicherungen.

Krankenversicherung

Sie müssen in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen, auch für Ihre Familienangehörigen. Sie muss mindestens die medizinische Behandlung bei akuter Krankheit und bei Unfällen abdecken. Den Krankenversicherungsnachweis benötigen Sie unter anderem für den Arbeitsvertrag und für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Es gibt gesetzliche und private Krankenkassen. Arbeitnehmerinnen und -nehmer sind verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Ab einem Bruttoeinkommen von 66.600 Euro pro Jahr können Sie auch eine private Krankenversicherung wählen. Wenn Sie an der MHH eine Professur antreten und verbeamtet werden (auch auf Zeit) können Sie ebenfalls zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse wählen. Bei Beamten kann es finanzielle Vorteile bei einer privaten Krankenkasse im Vergleich zu einer gesetzlichen geben. Ein Vergleich lohnt sich immer.

Der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent des Bruttolohns, darüber hinaus gibt es je nach Krankenkasse unterschiedliche Zusatzbeiträge. Bei Angestellten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Krankenkassenbeitrag je zur Hälfte, wobei der Arbeitgeber-Anteil direkt vom Bruttolohn abgezogen wird. Weitere Informationen finden Sie hier:

Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung

Sie sind als angestellte Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer auch verpflichtet, Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung zu zahlen – unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit. Die Beiträge werden prozentual aus Ihrem Bruttoeinkommen berechnet, der Arbeitgeber übernimmt 50 Prozent. Sobald Sie Ihre Arbeitsstelle angetreten haben, werden die für die Anmeldung zur Versicherung erforderlichen Schritte für Sie automatisch übernommen. Mehr Infos zu Ihrer Rente finden Sie hier:

Ebenso verhält es sich mit der Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, wobei die Beiträge zur Unfallversicherung allein vom Arbeitgeber getragen werden. Sie müssen diese Versicherungen weder selbst wählen noch kontaktieren.

Weitere Versicherungen

Weitere Versicherungen sind nicht verpflichtend. Aber es ist sehr zu empfehlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen! Eine solche Versicherung hat fast jede Person oder Familie. Sie hilft, wenn Sie oder Ihre Kinder im privaten Kontext einen Schaden am Eigentum anderer verursachen oder jemanden verletzen, denn sonst haften Sie in der Regel für alle entstehenden Kosten – egal, ob es sich um Absicht oder Zufall handelt.

Informationen zu Hausrat-, Unfall-, Rechtsschutz-, Kraftfahrzeug- (Kfz-) Versicherungen finden Sie auf der Homepage von Euraxess. Das Portal „Check24“ bietet Ihnen die Möglichkeit, mehrere Anbieter miteinander zu vergleichen.