Hier erfahren Sie, ob Sie für die Einreise ein Visum benötigen, dass Sie sich beim Bürgeramt anmelden müssen und gegebenenfalls auch eine Aufenthaltserlaubnis brauchen. Weitere Informationen zu den Themen Visum und Einreise sowie Antworten auf viele Fragen zu diesen Themen bietet auch die Homepage von EURAXES Germany.

Visum

Staatsangehörige der Europäischen Union, aus Norwegen, Island, Lichtenstein und der Schweiz sowie deren Familienangehörige benötigen für die Einreise nach Deutschland einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, aber kein Visum.

Eine Liste der Länder, für die eine Visumpflicht für die Einreise nach Deutschland besteht, finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts. Ebenso können Sie dazu den Visa-Navigator des Auswärtigen Amts nutzen.

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, müssen Sie es vor Ihrem Aufenthalt bei der Deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) in Ihrem Heimatland beantragen. Bitte informieren Sie sich dort über die genauen Einreisebestimmungen und über die Dauer des Antragsverfahrens.

Eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts.

Anmeldung

Sobald Sie in Hannover angekommen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen in einem von insgesamt acht Bürgerämtern in Hannover anmelden – Sie können sich eins aussuchen. Auf der Homepage der Stadt Hannover finden Sie eine Liste der Bürgerämter sowie weitere Informationen, die Sie benötigen. Dort können Sie auch einen Termin vereinbaren.

Wenn Sie Ihren hauptsächlichen Wohnsitz im Ausland haben und sich für weniger als drei Monate in Deutschland aufhalten, sind Sie von der Meldepflicht befreit.

Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie mit einem Visum eingereist sind, müssen Sie zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, damit Sie sich längerfristig in Deutschland aufhalten dürfen. Dafür müssen Sie – solange ihr Visum gültig ist – zur Ausländerbehörde. Informieren Sie sich dort vorab über die notwendigen Unterlagen für die Antragsstellung und vereinbaren Sie anschließend einen Termin für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

Einstellung an der MHH und am HZI

Bei einer Einstellung an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) oder am Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung (HZI) werden Sie vom Personalmanagement kontaktiert. Dessen Team teilt Ihnen mit, welche Unterlagen es von Ihnen benötigt. Unter anderem wird dies sein: ein Führungszeugnis (nur in der MHH, siehe nächster Absatz), ein Krankenversicherungsnachweis, eine Bankverbindung, gegebenenfalls Kopien der Geburtsurkunden der Kinder.

Führungszeugnis

Für Ihren Start in der Medizinischen Hochschule Hannover benötigen Sie neben vielen anderen Unterlagen ein Führungszeugnis. Es bescheinigt, dass Sie nicht vorbestraft sind. Wenn Sie neben oder anstatt der deutschen Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen, müssen Sie ein Europäisches Führungszeugnis haben. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister Ihres Herkunftsmitgliedstaates, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Das Führungszeugnis kann, am besten im Voraus, über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) beantragt werden.