
Auf dieser Seite geben wir Ihnen Informationen zu den Themen Bankkonto, Gehaltsabrechnung und Steuern.
Bankkonto und Gehaltsabrechnung
FĂŒr die Auszahlung Ihres Gehaltes brauchen Sie ein deutsches Bankkonto. Es eignet sich ein Girokonto und eine deutsche EC-Karte, mit der Sie an Geldautomaten Bargeld abheben können. Eine Ăbersicht der Geldinstitute in der Stadt Hannover finden Sie auf der Homepage der Stadt Hannover. DarĂŒber hinaus gibt es Onlinebanken. Um ein Bankkonto zu eröffnen, braucht man in der Regel einen Reisepass oder Personalausweis und eine BestĂ€tigung Ihres Wohnortes. Es ist oft notwendig, einen Termin zur Kontoeröffnung im Voraus zu buchen. Einige Banken verlangen zusĂ€tzlich die Aufenthaltserlaubnis des AuslĂ€nderamts und/oder auch Ihre deutsche Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Mehr zum Thema Steuern finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Sie bekommen monatlich eine Gehaltsabrechnung. Ein Muster der Gehaltsabrechnung der MHH können Sie sich im Intranet der MHH ansehen.
Steuern
Steuern und SteuererklĂ€rungen sind in Deutschland nicht immer leicht zu verstehen. Deshalb haben wir Ihnen hier eine kleine Ăbersicht ĂŒber die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Genauere Informationen und individuelle Beratung finden Sie auf der Internetseite der Vereinigten Lohnsteuerhilfe.
Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) gilt nur fĂŒr die Einkommenssteuer und wird zum Beispiel beim Beginn eines ArbeitsverhĂ€ltnisses, fĂŒr Mitteilungen an Finanzbehörden, fĂŒr bestimmte AntrĂ€ge und fĂŒr die SteuererklĂ€rung benötigt. Ihre Steuer-ID (Tax Identification Number bzw. TIN) erhalten Sie vom Bundeszentralamt fĂŒr Steuern nach der Meldung beim BĂŒrgeramt per Post.
Die Einkommenssteuer wird automatisch jeden Monat vom Bruttogehalt abgezogen. Der Steuersatz ist abhĂ€ngig von der Höhe des Gehalts und vom Familienstand. Wenn in einem Haushalt beide Eheleute ĂŒber steuerpflichtiges Einkommen verfĂŒgen, können bestimmte Kombinationen der Steuerklassen sinnvoll sein. Jedes Jahr muss dem Finanzamt eine EinkommenssteuererklĂ€rung (âLohnsteuerjahresausgleichâ) vorgelegt werden. Dabei werden sĂ€mtliche Einkommen des Vorjahrs (z.B. auch Zinsen und Mieteinnahmen) mit den bisher gezahlten Steuern verrechnet. Es gibt auĂerdem sogenannte âFreibetrĂ€geâ und viele weitere Möglichkeiten, Ausgaben von der Steuer âabzusetzenâ. In manchen FĂ€llen bekommt man vom Finanzamt Geld zurĂŒck.
Kirchensteuer zahlen Mitglieder der katholischen und evangelischen Kirche, jĂŒdische Gemeindemitglieder zahlen Kultursteuer. FĂŒr alle anderen Religionsgemeinschaften wird keine Steuer erhoben.