Während des Aufenthalts

Konto, Gehalt und Steuern

Auf dieser Seite geben wir Ihnen Informationen zu den Themen Bankkonto, Gehaltsabrechnung und Steuern.

Bankkonto und Gehaltsabrechnung

Für die Auszahlung Ihres Gehaltes brauchen Sie ein deutsches Bankkonto. Es eignet sich ein Girokonto und eine deutsche EC-Karte, mit der Sie an Geldautomaten Bargeld abheben können. Eine Übersicht der Geldinstitute in der Stadt Hannover finden Sie auf der Homepage der Stadt Hannover. Darüber hinaus gibt es Onlinebanken. Um ein Bankkonto zu eröffnen, braucht man in der Regel einen Reisepass oder Personalausweis und eine Bestätigung Ihres Wohnortes. Es ist oft notwendig, einen Termin zur Kontoeröffnung im Voraus zu buchen. Einige Banken verlangen zusätzlich die Aufenthaltserlaubnis des Ausländeramts und/oder auch Ihre deutsche Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Mehr zum Thema Steuern finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Sie bekommen monatlich eine Gehaltsabrechnung. Ein Muster der Gehaltsabrechnung der MHH können Sie sich im Intranet der MHH ansehen.

Steuern

Steuern und Steuererklärungen sind in Deutschland nicht immer leicht zu verstehen. Deshalb haben wir Ihnen hier eine kleine Übersicht über die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Genauere Informationen und individuelle Beratung finden Sie auf der Internetseite der Vereinigten Lohnsteuerhilfe.

Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) gilt nur für die Einkommenssteuer und wird zum Beispiel beim Beginn eines Arbeitsverhältnisses, für Mitteilungen an Finanzbehörden, für bestimmte Anträge und für die Steuererklärung benötigt. Ihre Steuer-ID (Tax Identification Number bzw. TIN) erhalten Sie vom Bundeszentralamt für Steuern nach der Meldung beim Bürgeramt per Post.

Die Einkommenssteuer wird automatisch jeden Monat vom Bruttogehalt abgezogen. Der Steuersatz ist abhängig von der Höhe des Gehalts und vom Familienstand. Wenn in einem Haushalt beide Eheleute über steuerpflichtiges Einkommen verfügen, können bestimmte Kombinationen der Steuerklassen sinnvoll sein. Jedes Jahr kann dem Finanzamt eine Einkommenssteuererklärung („Lohnsteuerjahresausgleich“) vorgelegt werden. Dabei werden sämtliche Einkommen des Vorjahrs mit den bisher gezahlten Steuern verrechnet. Es gibt außerdem sogenannte „Freibeträge“ und viele weitere Möglichkeiten, Ausgaben von der Steuer „abzusetzen“. In manchen Fällen bekommt man vom Finanzamt Geld zurück. Solange man keine anderen Einkünfte als den „normalen“ Lohn hat (z.B. Zinsen und Mieteinnahmen), ist die Steuererklärung freiwillig.

Kirchensteuer zahlen Mitglieder der katholischen und evangelischen Kirche, jüdische Gemeindemitglieder zahlen Kultursteuer. Für alle anderen Religionsgemeinschaften wird keine Steuer erhoben.