Während des Aufenthalts

Gesundheit

Hier geht es um Ihre Gesundheit: Sie können Notrufnummern finden sowie sich über Ärztinnen und Ärzte, Apotheken und Krankmeldungen informieren.

Notrufnummern

Notruf (bei akuten lebensbedrohlichen Krankheitszuständen): 112
Polizei: 110
Ärztlicher Bereitschaftsdienst (nachts, an Wochenenden oder Feiertagen): 116 117
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst (nachts, an Wochenenden oder Feiertagen): 0511 311031
Grundsätzlich helfen aber auch alle Krankenhäuser bei akuten Notfällen.

Wird außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes medizinische Hilfe benötigt, kann die Bereitschaftsdienstsuche der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) genutzt werden.

Ärztinnen und Ärzte

In Deutschland gibt es Praxen für Allgemeinmedizin und Facharztpraxen – zum Beispiel für Kinder oder für spezielle Themen wie Augen oder Haut, ebenso für Zahnärzte. Es gilt die freie Arztwahl. Wenn Sie ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen, ist es sinnvoll, vorab einen Termin zu vereinbaren. Bei akuten Schmerzen kann man natürlich auch spontan zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen. Es ist sehr gut, wenn eine deutsch-sprechende Person hilft, Termine zu vereinbaren, sich an der Rezeption anzumelden, Formulare auszufüllen und gegebenenfalls beim Arztgespräch zu übersetzen.

Apotheken

Medikamente bekommt man in Deutschland nur in Apotheken. Es gibt zwei Gruppen von Medikamenten: Rezeptfreie Medikamente und verschreibungspflichtige Medikamente, für die man ein Rezept benötigt, das ein Arzt oder eine Ärztin ausgestellt hat. Viele Medikamente sind verschreibungspflichtig, zum Beispiel Antibiotika. Die Kosten für die Medikamente übernimmt in der Regel die Krankenkasse, es gibt jedoch eine Zuzahlungspflicht, also einen geringen Eigenanteil. Medikamente für alltägliche Krankheiten wie zum Beispiel Kopfschmerztabletten können Sie ohne Rezept in der Apotheke kaufen. Diese bezahlen Sie aber selbst.
Wenn Sie nachts oder am Wochenende Medikamente brauchen, können Sie den Apotheken-Notdienst nutzen. Den Dienstplan für den Apotheken-Notdienst finden Sie auch an der Tür jeder Apotheke.

Krankmeldung

Bei Arbeitsunfähigkeit informieren Sie bitte unverzüglich Ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten über Ihre Erkrankung und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung. Spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit muss die für Sie zuständige Verwaltung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ein ärztliches Attest) bekommen haben, das Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin holen müssen. Dabei sind Wochenendtage und Feiertage mit zu zählen.